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Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins Henstedt-Ulzburg Marketing e.V.
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Es werden für die Mitgliedschaft im Verein Henstedt-Ulzburg Marketing e.V. die folgenden Jahresbeiträge erhoben.
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Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mit mehr als 500.000 €uro Jahresumsatz mindestens 500,-- €uro
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Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und mit weniger als 500.000 €uro Jahresumsatz 350,-- €uro
- Kleinunternehmen bis 4 Mitarbeiter
250,-- €uro
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Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen und Verbände 200,-- €uro
- Privatpersonen
120,-- €uro
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Der Jahresbeitrag wird zu Beginn des Kalenderjahres für das Kalenderjahr erhoben und per Bankeinzug eingezogen. Änderung gem. Mitgliederversammlung 2009: Die Mitgliedsbeiträge werden ab 2010 je zur Hälfte im Januar und im Juli eingezogen.
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Für das Gründungsjahr und bei Eintritten während des Kalenderjahres wird ein dem Restjahr entsprechender Jahresbeitrag erhoben.
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Der Vorstand kann im Interesse des Vereins im Einzelfall von der Beitragsordnung abweichen.
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Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Diese Beitragsordnung wurde beschlossen am 6. September 2004. |
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